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In der Zeit vom 31. Januar bis 13. Februar 2019 können sich Wahlberechtigte in die Unterschriftenliste des Volksbegehrens im Rathaus eintragen (bitte den Personalausweis mitnehmen). Damit ist es möglich, in einer einmaligen Chance einen wirksamen gesetzlichen Schutz von Natur und Artenvielfalt zu schaffen. Wir Bürger können aktiv dazu beitragen, dass der Gesetzgeber in Bayern bei Zulassung des Begehrens und einem folgenden Volksentscheid Verbesserungen für Wildbienen, Schmetterlinge, intakte Gewässer und den Bioanbau schaffen muss, wenn die Mehrheit der Teilnehmer am Volksentscheid dafür stimmen. Dieses Vorhaben ist unbedingt notwendig, weil mehr als ein Drittel der typischen Ackerwildkräuter gefährdet, der Bestand an Insekten seit 1989 um etwa 75 % gesunken und der Bestand der Feldvögel seit 1965 um 65 % zurückgegangen ist. Auch wir Gartler sind auf das Vorhandensein von Insekten und Vögel angewiesen, u.a. für die Bestäubung unserer Blumen, Pflanzen und Obstgehölze und einen natürlichen Pflanzenschutz. Dafür brauchen sie viele und umfangreiche Lebensräume, die in Gärten, auf kommunalen und gewerblichen Grundstücken und forst- und landwirtschaftlichen Flächen geschaffen, erhalten und gefördert werden können. Damit die genannten Ziele des Volksbegehrens erreicht werden können, braucht es viele Unterstützer, die sich in die Unterschriftenliste eintragen. Unter www.volksbegehren-artenvielfalt.de sind Informationen zum Volksbegehren Artenvielfalt erhältlich.